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Die Riester-Rente wird reformiert – und mit ihr verändert sich auch die Wohn-Riester-Förderung für Immobilienkäufer. Am 8. Mai 2026 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge zugestimmt. Was bedeutet das konkret für dich, wenn du eine Immobilie kaufst oder finanzierst?
Was ändert sich ab 2027?
Ab Januar 2027 löst das neue “Altersvorsorgedepot” die klassische Riester-Rente für neu abgeschlossene Verträge ab. Es handelt sich um ein staatlich gefördertes Depot, in dem mit Fonds und ETFs für das Alter gespart wird – flexibler und mit potenziell besseren Renditechancen als klassische Riester-Produkte. Neue Verträge nach dem alten Riester-Modell können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr abgeschlossen werden.
Was passiert mit Wohn-Riester?
Die als Wohn-Riester bekannte Eigenheimförderung wird durch die Reform nicht abgeschafft. Sie ist bei neuen Produkten künftig aber nicht mehr verpflichtend enthalten, sondern nur noch eine Option. Bestehende Wohn-Riester-Verträge bleiben von der Reform unberührt und werden weiterhin wie bisher gefördert.
| Situation | Auswirkung der Reform |
|---|---|
| Bestehender Wohn-Riester-Vertrag | Bleibt unverändert bestehen und gefördert |
| Neuer Vertrag ab 2027 | Riester-Modell entfällt, Altersvorsorgedepot ersetzt es |
| Wohnförderung in neuen Produkten | Nicht mehr verpflichtend, nur noch optional |
Gut zu wissen: Wer einen bestehenden Wohn-Riester-Vertrag besitzt, sollte vor einer Kündigung oder Umwandlung genau prüfen, ob das im eigenen Fall wirklich sinnvoll ist – ein vorschneller Wechsel kann steuerliche und förderrechtliche Nachteile mit sich bringen.
Was bedeutet das für deine Baufinanzierung?
Wenn du bereits einen Wohn-Riester-Vertrag hast, kannst du das angesparte Guthaben weiterhin für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie einsetzen. Planst du dagegen erst 2027 oder später einen neuen geförderten Sparvertrag, solltest du dich über die Möglichkeiten des Altersvorsorgedepots informieren und mit einem Finanzierungsexperten aus dem Netzwerk besprechen, wie sich das in deine Gesamtfinanzierung einfügt.
Ein Experte aus dem Netzwerk meldet sich bei dir – kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen zur Riester-Reform
Muss ich meinen bestehenden Wohn-Riester-Vertrag kündigen?
Nein. Bestehende Verträge laufen unverändert weiter und werden wie bisher gefördert.
Kann ich ab 2027 noch neue Riester-Verträge abschließen?
Nein, ab Januar 2027 können keine neuen Verträge nach dem bisherigen Riester-Modell mehr abgeschlossen werden – an ihre Stelle tritt das Altersvorsorgedepot.
Ist das Altersvorsorgedepot auch für Wohneigentum nutzbar?
Eine wohnwirtschaftliche Nutzung ist bei neuen Produkten künftig optional statt verpflichtend vorgesehen. Die genauen Details solltest du individuell prüfen lassen.
Wer hilft mir bei der Einordnung für meine Baufinanzierung?
Ein Finanzierungsexperte aus dem Netzwerk kann gemeinsam mit dir prüfen, wie sich ein bestehender oder geplanter Sparvertrag sinnvoll in deine Baufinanzierung einbinden lässt.
Weitere Fördermöglichkeiten: KfW-Förderung 2026 im Überblick. Übersicht: Startseite.
